ErEs - Eventdirigent

Events-Cottbus.de - Vermietung von Partyequipment

Vertragsgegenstand

Die Firma Events-Cottbus.de Inh. Ronny Schröter vermietet über ihre Website Gegenstände für den Partybedarf gegen Entgelt.

Zustandekommen des Vertrags

Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie unser Mietangebot und erkennen Sie die zugrundeliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage für das Vertragsverhältnis an.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Events-Cottbus.de.

Preise, Versand-/ Anfahrtskosten

Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versand-/Anfahrtskosten werden separat aufgeführt.

Mietdauer und Rückgabe

Die Miete beginnt mit der Anlieferung/dem Aufbau beim Mieter.

Die Mietgegenstände zusammen mit den ausgewählten Extras müssen am ersten Werktag nach der vereinbarten Mietzeit sofort wieder an Events-Cottbus.de zurück gegeben werden. Werden die Mietgegenstände zusammen mit ausgewählten Extras trotz Mahnung nicht innerhalb von 7 Tagen zurückgegeben so ist der Mieter verpflichtet pro Woche bis zum Versand an den Vermieter einen Betrag in Höhe von 100% des Grundmietpreises an Events-Cottbus.de zu entrichten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stellen Events-Cottbus.de am ersten Werktag nach der Mietdauer eine kostenlose Abholung der Mietgegenstände an Ihrer hinterlegten Adresse zur Verfügung.

Stornierungen

Kündigt der Mieter den mit Events-Cottbus.de geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %

Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %

Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %

Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %

Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist dazu verpflichtet die Mietware pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und nicht zu beschädigen.

Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:

Die Mietgegenstände inkl. der zugehörigen Extras an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen

Die Mietgegenstände inkl. der zugehörigen Extras in ihrer Ausgangsform zu verändern, auseinanderzubauen oder zu beschädigen.

Haftung

Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus liegt bei dem Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bei Verunreinigung oder Beschädigung der Mietgegenstände sowie allen gemieteten Extras. Werden die Mietgegenstände über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt (Zerstörung von Verschlüssen, Beschädigung der Technik, Verbeulung oder starkes Verkratzen, Abbruch der Transporträder, starke Brandflecken durch Zigaretten, Extreme Flecken, Beschädigung der Standfüße), so übernimmt der Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur der entstandenen Schäden.

Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

Events-Cottbus kann jederzeit die Bestellung des Kunden stornieren, muss ihm hierfür jedoch den komplett bezahlten Mietpreis zurückerstatten.

Wird die gemietete Gegenstände und die dazugehörigen Extras gestohlen bzw. geht diese Ware verloren, so haftet der Kunde vollständig für die Wiederbeschaffung dieser Geräte. Bemessungsgrundlage ist der Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, hierbei wird von einem Neuwert ausgegangen.

Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Mietvertrags werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

Soweit Events-Cottbus.de von ihrem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da kein Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte besteht, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

Abschließende Regelungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Events-Cottbus.de berücksichtigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.